Umweltpolitik
Der FLEISCHATLAS 2018 ist da
Weltweit haben die Verbraucherinnen und Verbraucher es satt, von der Agrarindustrie für dumm verkauft zu werden. Anstatt – wie in der EU und den USA üblich – die Massentierhaltung mit öffentlichen Geldern zu fördern, verlangen sie vernünftige politische Rahmenbedingungen für eine ökologische, soziale und ethisch vertretbare Landwirtschaft. Deshalb ist es der Heinrich-Böll-Stiftung und dem BUND so wichtig, mit dem Fleischatlas 2018 über die negativen Auswirkungen der Fleischproduktion zu informieren und Alternativen aufzuzeigen.
Wir müssen raus aus der Massentierhaltung!
Den neuen Fleischatlas 2018 erhalten Sie beim BUND www.bund.net
https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/fleischatlas-2018/
Emsdetten, Januar 2018
BUND, Kreisgruppe Steinfurt
Konsumkritischer Stadtrundgang
zu unseren Konsumkritischen Stadtrundgänge in Emsdetten
am Freitag, den 8. Dezember von 17-18.30 Uhr
und am Samstag, den 9. Dezember von 15-16.30 Uhr!
Gehen Sie doch mit!
Treffpunkt ist jeweils der Eingang der Stadtbibliothek.
Ein Rundgang der besonderen Art mit der Eine Welt Promotorin Beate Steffens von der Aktion Humane Welt e.V.
Statt Kirchen und Museen führt dieser Rundgang an Orte des täglichen Konsums. Dabei gehen wir u.a. der Frage nach, welche Auswirkungen unser Konsumverhalten auf die Menschen und die Umwelt im globalen Süden hat.
Brauchen wir all die Güter, die wir konsumieren? Macht Konsum glücklich? Oder ist manchmal auch weniger mehr? Qualität statt Quantität? Gibt es gute Alternativen oder ist verantwortungsvoller Konsum immer gleich eine „Spaßbremse“? Diesen und anderen Fragen wollen wir mit verschiedenen Methoden nachgehen am Beispiel von Plastik, Kosmetik und dem Fairen Handel. Ausklingen soll der Rundgang auf dem Sternschnuppenmarkt.
Kommen Sie mit auf diesem kleinen Exkurs.
Die Veranstaltung wird durchgeführt vom Eine Welt Kreis Emsdetten in Kooperation mit der Aktion Humane Welt e.V., der Stadtbibliothek und dem BUND
Emsdetten, im November 2017
LivingLand! Abstimmung für eine europäische Agrarwende
Die EU-Agrarpolitik muss grundlegend umgestaltet werden
Bestimmen Sie jetzt die Zukunft der Agrarpolitik mit!
Bis zum 2. Mai sind wir alle dazu aufgerufen, bei einer Online-Befragung der EU-Kommission mitzumachen.
Dies ist eine einzigartige Chance für uns, den Ausverkauf der Natur zu stoppen!
Immense Fördergelder fließen Jahr für Jahr in die industrielle Landwirtschaft, die den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten vernichtet und unsere eigene Lebensgrundlage gefährdet. Wir müssen die hierfür verantwortliche Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) dringend ändern.
Saerbeck plant Windkraftanlagen im ´roten Bereich´
Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt haben gemeinsam mit dem Kreis und den Umwelt- und Naturschutzverbänden einvernehmlich eine Ampelkarte vereinbart, um die Neuplanung von Windkraftanlagen naturverträglich zu gestalten. Saerbeck ist eine der wenigen Gemeinden, die sich nicht an diese Vereinbarung halten wollen.
Gegen die Planung von Neuanlagen von WKA im Sinninger Feld hat nun der NABU Klage eingereicht:
Naturschutz oder Kalkabbau im Teuto
Wunderschöne Waldmeister-Buchen-Wälder, die im FFH-Gebiet des Teutoburger Waldes eine große Artenvielfalt präsentieren sind gefährdet durch die Ambitionen der örtlichen Kalkindustrie ´Dykerhoff´ und ´Calcis´ die ihre Kalkgewinnungsabsichten auch entgegen anderen früheren Zusagen durchsetzen wollen, ohne die Belange des Naturschutzes ausreichend zu würdigen.
Themenabend TTIP
Eine kleine Rückschau zu Themenabend TTIP vom 17. 09. 2015 – Eine Welt –
TTIP, das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA und den Staaten der EU wirft seine Schatten voraus. Aber worum geht es bei den Verhandlungen, die auf höchster Ebene aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Selbst die meisten Experten wissen nichts genaues. Erst unautorisierte Veröffentlichungen machten deutlich, wie brisant das Thema TTIP für breite Öffentlichkeit ist.
Kein Fracking hier – noch irgendwo sonst!
BUND kritisiert „Fracking-Ermöglichungsgesetz“
– jetzt sind NRW-Abgeordnete und die Landesregierung gefordert! –
Es war ein schlechter Tag, als die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks – entgegen ihrer eigenen Meinung, wie sie sagt – vor EXXON und der Industrielobby eingeknickt ist und das „Fracking-Gesetz“ eingebracht hat.
BUND Auszeichnung als Leuchtturm
Bioland-Hof Fiegenbaum in Ladbergen ausgezeichnet.
Die Steinfurter Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Ladbergener Bioland-Hof Fiegenbaum als ‚Leuchtturm‘ ausgezeichnet.
„Wir würdigen hiermit einen bodenständigen, bäuerlichen Familienbetrieb, der sich aus tiefer Überzeugung heraus der umwelt- und tierschutzgerechten Landwirtschaft verschrieben hat“, so Friedel Hesseling, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Steinfurt.
Mit ihrer täglichen Arbeit erzeugten Fiegenbaums und ihre ökologisch wirtschaftenden Berufskollegen Lebensmittel, wie sie von immer mehr Verbrauchern gewünscht und gekauft werden. „Unser Münsterland braucht mehr solcher Bauern!“
„Wir haben es satt!“
„Wir haben es satt!“
Unser Bericht von Teilnahme an der Demo in Berlin am 17. Januar 2015:
Auch zahlreiche Mitbürger und Mitglieder des BUND aus dem Kreis Steinfurt waren zur Demo nach Berlin gekommen. Weiterlesen
Leserbrief zur Agrarpolitik
Aktuell verteidigen konventionelle Landwirte in Leserbriefen der hiesigen Presse ihre Agrarpolitik. Der BUND dagegen beklagt, dass es gerade im ländlichen Raum Westfalens sichtbar wird, dass es große Versäumnisse gibt. Anlässlich der „Grünen Woche“ in Berlin ruft der BUND unter dem Motto „Wir haben es satt!“ zu einer andere Agrarpolitik auf.
Unsere Meinung:
Es ist immer wieder schade zu lesen, dass die konventionellen Landwirte so gar nicht verstanden haben worum es eigentlich geht.
Aktuelles aus der Werbung
auch ein Thema in Taiwan
– Ein Werbebanner
zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
– Aber auch unser Thema:
weltweit gemeinsam für eine umweltfreundliche Zukunft handeln!
Hinweis: ein Werbebeitrag des Ministeriums der Republic of China (Taiwan) ohne unser Obligo für Inhalt und Richtigkeit 24.11.2014Regionalplan Münsterland
Zur Neuaufstellung des Regionalplans Münsterland:
ein Trauerspiel in mehreren Akten
Die Neufassung des „Regionalplans Münsterland“, der den alten Gebietsentwicklungsplan ablösen soll, ist inzwischen beschlossene Sache. Nach zwei Jahren Beratung, soll der erste Teil noch in diesem Jahr durch den Regionalrat verabschiedet werden.
Ein Regionalplan regelt die Raumplanung,
Regionalplan Münsterland
Zur Neuaufstellung des Regionalplans Münsterland aus Sicht des Naturschutzes
Nach rund 15 Jahren Geltungsdauer des alten Gebietsentwicklungsplans beschloss der Regionalrat1 vor mehr als zwei Jahren die Neufassung des „Regionalplans Münsterland“, der die vier Münsterland-Kreise und die Stadt Münster umfasst.
Der Regionalplan legt u. a. die neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB), die neuen Industrieflächen (GIB), zusätzliche Abgrabungsstandorte für Sand, Kies und Kalk für die nächsten 30 Jahre, neue Windkraft-Konzentrationszonen (jedoch ohne Ausschlusswirkung für den restlichen Raum) und Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) sowie Landschaftsschutzgebiete (BSLE) fest. Er soll gleichzeitig als Landschaftsrahmenplan dienen, den Kreisen und Kreisfreien Städten also Vorgaben für deren Landschaftsplanung machen.
Nach Fertigstellung des ersten Entwurfes des neuen Regionalplans durch die Bezirksregierung Münster 2012 gingen mehrere tausend „Bedenken und Anregungen“ ein, überwiegend von Interessengruppen wie der Landwirtschaft, der IHK und den Abgrabungsunternehmen, aber auch von den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie natürlich von den Naturschutzverbänden (NSV), zusammengefasst und aufbereitet vom Landesbüro.
Die „Bedenken und Anregungen“ der NSV behandelten vor allem die relativ großzügigen Ausweisungen von Freiraum zugunsten neuer ASB und GIB, die keinen Bezug zu den Verabredungen der „Allianz für die Fläche“ auf Landesebene hatten, den Freiflächenverbrauch zunächst auf 5 ha/Tag zu reduzieren, um ihn langfristig gegen Null zu steuern.
Ein besonders groteskes Beispiel für unseriöse Planung boten die Absichten zweier Unternehmen, in den FFH-Gebieten des Teutoburger Waldes weitere Kalkgewinnung vorzunehmen, obwohl im Rahmen der Verhandlungen Ende der 1990er Jahre um das sog. „Kalkgutachten“ den NSV signalisiert worden war, dass nach den damaligen Erweiterungen Schluss sein solle. Zuerst forderte die Bezirksregierung den Regionalrat auf, diese Kalkabbauerweiterungsanträge losgelöst von der Neuaufstellung des Regionalplans bevorzugt zu behandeln. Nachdem sich aber herausgestellt hatte, dass es erhebliche (verfahrens-)rechtliche Zweifel an dieser Vorgehensweise gab, sollte das Verfahren in die Neuaufstellung des Regionalplans integriert werden; nachdem auch dies auf juristische Bedenken – auch in der Landesregierung – stieß, ist es nunmehr ganz vom Regionalplanverfahren abgekoppelt worden.
Abgetrennt wurde ferner – jedoch aus nachvollziehbaren sachlichen Gründen – der Energieteil des Regionalplans.
Im April/Mai dieses Jahres (2013) fanden dann wochenlange ganztätige sogenannte „Meinungsausgleichstermine“ bei der Bezirksregierung statt, in denen versucht wurde, die Bedenken der Beteiligten aus dem Bereich der „Träger öffentlicher Belange“ (also nicht der Privatpersonen) auszuräumen.
Umso größer war allerdings die Überraschung der Naturschutzverbände, als – kurzzeitig vor den Meinungsausgleichsterminen – eine völlig neue Version des Regionalplanentwurfes als Grundlage für die Termine vorgelegt wurde, in denen drastische, in manchen Kreisen einige 1000 Hektar umfassende Reduktionen der „Bereiche für den Schutz der Natur“ vorgenommen worden waren. Im Gegensatz zur sonstigen Systematik eines Regionalplans, der ja nicht flächenscharf arbeitet, waren hier zusätzlich bei den wenigen verbliebenen BSN nahezu alle einzelnen Ackerflächen aus den BSN herausgenommen worden.
Von einem „Landschaftsrahmenplan“ konnte daher angesichts der Tatsache, dass fast nur noch ohnehin bereits unter Schutz stehende Bereiche als BSN ausgewiesen worden waren, keine Rede mehr sein. Nachdem bereits durch die völlig aus dem Ruder gelaufene Massentierhaltung in den Münsterland-Kreisen, verstärkt noch durch die massive Zunahme an Agro-Gasanlagen, der Mais-Anteil an der Ackerfläche bereits die 50%-Schwelle (im Kreis Borken) überschritten hat (und die Kreise Coesfeld und Steinfurt auf dem Wege dahin sind), gäbe es auf der Basis eines solchen Regionalplans keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr hin zu naturnäheren Bereichen. Das Artensterben in der Agrarlandschaft würde nicht nur nicht gebremst, sondern weiter gefördert.
Die NSV haben nahezu 100%ig an den Meinungsausgleichsterminen teilgenommen; insbesondere Regine Becker vom Landesbüro war fast jedes Mal anwesend. Die NSV haben nahezu alle Streichungen von BSN abgelehnt und neue BSN vorgeschlagen, was auch – wenngleich nicht immer korrekt – in den Protokollen dieser Veranstaltungen verzeichnet ist.
Leider gehört nicht viel Fantasie dazu vorherzusagen, dass der Regionalrat, der von der nicht gerade als Gegnerin der industriellen Landwirtschaft bekannten CDU majorisiert wird, bei der Beschlussfassung über die Meinungsausgleichsvorschläge der Bezirksregierung die Bedenken der Naturschutzverbände (nahezu) vollständig ignorieren wird.
Die Konsequenzen werden die Bürgerinnen und Bürger des Münsterlandes zu sehen bekommen: Aus der ehemaligen Parklandschaft in großen Teilen der Kreise wird die Entwicklung zu einer extrem naturfernen Agrarsteppe weitergehen – ohne Feldlerche und Kiebitz, weitgehend „befreit“ von Schmetterlingen -, und auch ein paar Alibi-„Blühstreifen“ oder „Lerchenfenster“ werden nicht weiterhelfen.
Vielleicht hilft ja die rechtliche Prüfung, die der neue Regionalplan vor der Genehmigung in der Staatskanzlei durchlaufen muss, weiter, um dieses Desaster für das Münsterland noch abzumildern.
28.10.2013
Dr. Michael Harengerd, Vertreter der NSV im Regionalrat
Anmerkungen:
nach dem bisherigen Zeitplan der Bezirksregierung ist vorgesehen, dass der Regionalrat diesen ersten Teil des Regionalplans (also ohne den Energieteil und ohne die Kalkabgrabung im Teuto) in der Dezember-Sitzung verabschieden soll.
Danach geht der verabschiedete Teil an die Staatskanzlei zur Genehmigung. Diese kann als Ganzes oder auch mit Korrekturauflagen erfolgen. Wie lange dieser Prozeß der Genehmigung dauert, kann aber nicht vorausgesagt werden.
Nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH haben die Naturschutzverbände möglicherweise ein Klagerecht gegen den irgendwann in 2014 wahrscheinlich rechtskräftig werdenden Regionalplan. Dies muss aber noch geprüft werden (ebenso selbstverständlich die konkreten Klageaussichten (Achtung: Hier würde auch juristisches Neuland betreten, weil Klagen gegen solche Pläne bislang nicht möglich waren (auch nicht durch Privatpersonen!). Eine Firma könnte ebenfalls nicht gegen den Regionalplan klagen, sondern erst dann, wenn ihr beispielsweise ein Abbauantrag abgelehnt wird.
1 Frühere Bezeichnung: Bezirksplanungsrat. Er setzt sich aus den (abstimmungsberechtigten) Vertretern der Kreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden des Münsterlandes nach Parteianteilen zusammen sowie aus zwei Gruppen beratender Mitglieder aus Vereinen und Verbänden (IHK, HWK, Gewerkschaften, Sport, Landwirtschaft, Naturschutz usw.) sowie den Landräten der Münsterland-Kreise.