Regionalplan Münsterland

 

Zur Neuaufstellung des Regionalplans Münsterland aus Sicht des Naturschutzes

Nach rund 15 Jahren Geltungsdauer des alten Gebietsentwicklungsplans beschloss der Regionalrat1 vor mehr als zwei Jahren die Neufassung des „Regionalplans Münsterland“, der die vier Münsterland-Kreise und die Stadt Münster umfasst.

Kartenausschnitt Der Regionalplan legt u. a. die neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB), die neuen Industrieflächen (GIB), zusätzliche Abgrabungsstandorte für Sand, Kies und Kalk für die nächsten 30 Jahre, neue Windkraft-Konzentrationszonen (jedoch ohne Ausschlusswirkung für den restlichen Raum) und Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) sowie Landschaftsschutzgebiete (BSLE) fest. Er soll gleichzeitig als Landschaftsrahmenplan dienen, den Kreisen und Kreisfreien Städten also Vorgaben für deren Landschaftsplanung machen.

Nach Fertigstellung des ersten Entwurfes des neuen Regionalplans durch die Bezirksregierung Münster 2012 gingen mehrere tausend „Bedenken und Anregungen“ ein, überwiegend von Interessengruppen wie der Landwirtschaft, der IHK und den Abgrabungsunternehmen, aber auch von den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie natürlich von den Naturschutzverbänden (NSV), zusammengefasst und aufbereitet vom Landesbüro.

Die „Bedenken und Anregungen“ der NSV behandelten vor allem die relativ großzügigen Ausweisungen von Freiraum zugunsten neuer ASB und GIB, die keinen Bezug zu den Verabredungen der „Allianz für die Fläche“ auf Landesebene hatten, den Freiflächenverbrauch zunächst auf 5 ha/Tag zu reduzieren, um ihn langfristig gegen Null zu steuern.

Ein besonders groteskes Beispiel für unseriöse Planung boten die Absichten zweier Unternehmen, in den FFH-Gebieten des Teutoburger Waldes weitere Kalkgewinnung vorzunehmen, obwohl im Rahmen der Verhandlungen Ende der 1990er Jahre um das sog. „Kalkgutachten“ den NSV signalisiert worden war, dass nach den damaligen Erweiterungen Schluss sein solle. Zuerst forderte die Bezirksregierung den Regionalrat auf, diese Kalkabbauerweiterungsanträge losgelöst von der Neuaufstellung des Regionalplans bevorzugt zu behandeln. Nachdem sich aber herausgestellt hatte, dass es erhebliche (verfahrens-)rechtliche Zweifel an dieser Vorgehensweise gab, sollte das Verfahren in die Neuaufstellung des Regionalplans integriert werden; nachdem auch dies auf juristische Bedenken – auch in der Landesregierung – stieß, ist es nunmehr ganz vom Regionalplanverfahren abgekoppelt worden.

Abgetrennt wurde ferner – jedoch aus nachvollziehbaren sachlichen Gründen – der Energieteil des Regionalplans.

Im April/Mai dieses Jahres (2013) fanden dann wochenlange ganztätige sogenannte „Meinungsausgleichstermine“ bei der Bezirksregierung statt, in denen versucht wurde, die Bedenken der Beteiligten aus dem Bereich der „Träger öffentlicher Belange“ (also nicht der Privatpersonen) auszuräumen.

Umso größer war allerdings die Überraschung der Naturschutzverbände, als – kurzzeitig vor den Meinungsausgleichsterminen – eine völlig neue Version des Regionalplanentwurfes als Grundlage für die Termine vorgelegt wurde, in denen drastische, in manchen Kreisen einige 1000 Hektar umfassende Reduktionen der „Bereiche für den Schutz der Natur“ vorgenommen worden waren. Im Gegensatz zur sonstigen Systematik eines Regionalplans, der ja nicht flächenscharf arbeitet, waren hier zusätzlich bei den wenigen verbliebenen BSN nahezu alle einzelnen Ackerflächen aus den BSN herausgenommen worden.

Von einem „Landschaftsrahmenplan“ konnte daher angesichts der Tatsache, dass fast nur noch ohnehin bereits unter Schutz stehende Bereiche als BSN ausgewiesen worden waren, keine Rede mehr sein. Nachdem bereits durch die völlig aus dem Ruder gelaufene Massentierhaltung in den Münsterland-Kreisen, verstärkt noch durch die massive Zunahme an Agro-Gasanlagen, der Mais-Anteil an der Ackerfläche bereits die 50%-Schwelle (im Kreis Borken) überschritten hat (und die Kreise Coesfeld und Steinfurt auf dem Wege dahin sind), gäbe es auf der Basis eines solchen Regionalplans keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr hin zu naturnäheren Bereichen. Das Artensterben in der Agrarlandschaft würde nicht nur nicht gebremst, sondern weiter gefördert.

Die NSV haben nahezu 100%ig an den Meinungsausgleichsterminen teilgenommen; insbesondere Regine Becker vom Landesbüro war fast jedes Mal anwesend. Die NSV haben nahezu alle Streichungen von BSN abgelehnt und neue BSN vorgeschlagen, was auch – wenngleich nicht immer korrekt – in den Protokollen dieser Veranstaltungen verzeichnet ist.

Leider gehört nicht viel Fantasie dazu vorherzusagen, dass der Regionalrat, der von der nicht gerade als Gegnerin der industriellen Landwirtschaft bekannten CDU majorisiert wird, bei der Beschlussfassung über die Meinungsausgleichsvorschläge der Bezirksregierung die Bedenken der Naturschutzverbände (nahezu) vollständig ignorieren wird.

Die Konsequenzen werden die Bürgerinnen und Bürger des Münsterlandes zu sehen bekommen: Aus der ehemaligen Parklandschaft in großen Teilen der Kreise wird die Entwicklung zu einer extrem naturfernen Agrarsteppe weitergehen – ohne Feldlerche und Kiebitz, weitgehend „befreit“ von Schmetterlingen -, und auch ein paar Alibi-„Blühstreifen“ oder „Lerchenfenster“ werden nicht weiterhelfen.

Vielleicht hilft ja die rechtliche Prüfung, die der neue Regionalplan vor der Genehmigung in der Staatskanzlei durchlaufen muss, weiter, um dieses Desaster für das Münsterland noch abzumildern.

28.10.2013

Dr. Michael Harengerd, Vertreter der NSV im Regionalrat

Anmerkungen:

nach dem bisherigen Zeitplan der Bezirksregierung ist vorgesehen, dass der Regionalrat diesen ersten Teil des Regionalplans (also ohne den Energieteil und ohne die Kalkabgrabung im Teuto) in der Dezember-Sitzung verabschieden soll.

Danach geht der verabschiedete Teil an die Staatskanzlei zur Genehmigung. Diese kann als Ganzes oder auch mit Korrekturauflagen erfolgen. Wie lange dieser Prozeß der Genehmigung dauert, kann aber nicht vorausgesagt werden.

Nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH haben die Naturschutzverbände möglicherweise ein Klagerecht gegen den irgendwann in 2014 wahrscheinlich rechtskräftig werdenden Regionalplan. Dies muss aber noch geprüft werden (ebenso selbstverständlich die konkreten Klageaussichten (Achtung: Hier würde auch juristisches Neuland betreten, weil Klagen gegen solche Pläne bislang nicht möglich waren (auch nicht durch Privatpersonen!). Eine Firma könnte ebenfalls nicht gegen den Regionalplan klagen, sondern erst dann, wenn ihr beispielsweise ein Abbauantrag abgelehnt wird.

1 Frühere Bezeichnung: Bezirksplanungsrat. Er setzt sich aus den (abstimmungsberechtigten) Vertretern der Kreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden des Münsterlandes nach Parteianteilen zusammen sowie aus zwei Gruppen beratender Mitglieder aus Vereinen und Verbänden (IHK, HWK, Gewerkschaften, Sport, Landwirtschaft, Naturschutz usw.) sowie den Landräten der Münsterland-Kreise.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Meinung & Kritik, Umweltpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.