Maiswüsten dürfen sich nicht weiter ausbreiten

Wir fordern Korrektur bei Biogas-Förderung

Der um sich greifende Anbau von Energiemais hat nicht nur drastische Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

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Der von Bundesumweltminister Röttgen vorgestellte Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bereich Biomasse ist fehlerhaft und ökologisch kontraproduktiv. Eine weitere Förderung von Maiswüsten ist aus klima- und umweltpolitischer Sicht nicht vertretbar und kann auch nicht durch die Energiewende begründet werden. In diesem Punkt ist der Gesetzentwurf ein Angriff auf die Natur, den Klimaschutz und auf die bäuerliche Landwirtschaft.

Zwar sieht der Gesetzentwurf bei der Biogas-Förderung (besser wäre die Bezeichnung „Agrargas-Förderung“) eine Deckelung des Mais- und Getreideanteils in den Biogasanlagen auf maximal 50 Prozent vor, was den Anteil von Mais-Monokulturen begrenzen und einen Fruchtwechsel fördern würde, doch gleichzeitig begünstigt der EEG-Entwurf landschaftsunverträgliche Großanlagen bis fünf Megawatt. Das würde sämtliche guten Vorsätze konterkarieren und die Naturschutzprobleme in den Regionen weiter verschärfen.

Gesetzentwurf bevorzugt Großanlagen

Die Bevorzugung von Biogas-Großanlagen wird den Flächenverbrauch weiter ansteigen lassen.

Der Anbau von Energiemais ist nach aktuellen Schätzungen innerhalb von sechs Jahren von 70.000 Hektar auf fast 800.000 Hektar gestiegen. Im Kreis Steinfurt sind bereits 53 % der landwirtschaftlichen Flächen – Maisanbauflächen – man kann hier schon von „Vermaisung“ sprechen. Das hat drastische Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt.

Das Umweltministerium hat dieses Problem im Grundsatz zwar erkannt, zugleich stellt der Gesetzentwurf die Großanlagen von den Vorgaben frei und bietet zudem eine deutlich höhere Vergütung. Dieser Kardinalfehler führt zu einem noch höheren Flächenverbrauch, einem weiteren Anstieg der Pachtpreise und einer intensiveren Bewirtschaftung der Flächen. Auf der anderen Seite gehören alle kleineren Anlagen, die auf der Basis von Gülle und naturverträglichen Anbaukulturen betrieben werden, zu den Verlierern des EEG-Entwurfs.

Der NABU fordert, die Förderung der Großanlagen zu reduzieren und stattdessen besonders umweltfreundliche Biogassubstrate besser zu vergüten sowie hofgebundene Gülleanlagen zusätzlich zu unterstützen. Nötig ist ein Paradigmenwechsel für eine bedarfsgerechte Nutzung der Biomasse zur Stromerzeugung, ohne dass dafür insgesamt wesentlich mehr Rohstoffe als heute verbraucht werden.

Juni 2011

Naturschutzbund Deutschland

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