OVG Entscheidung zum FMO

Kein weiterer Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück!

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Urteil vom 31.05.2011 (Az: 20 D 80/05.AK). Das OVG Münster hat darin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW aus dem Jahr 2004 hinsichtlich der geplanten Verlängerung der Startbahn am FMO von 2.170 m auf insgesamt 3.600 m rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.

Entscheidend für das für den Landesverband NRW des NABU positive Urteil dürfte nach Meinung der BI die 60-seitige Stellungnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln gewesen sein. Dieses hat sich sehr intensiv mit den in verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen enthaltenen Prognosen des Instituts für Verkehrswissenschaften in Münster (IVM) aus den Jahren 1996,2001,2005,2010 und 2011 auseinander gesetzt und geprüft, ob diese für die FMO-GmbH sehr optimistischen Prognosen realistisch sind. Das ist nicht der Fall.

Die Stellungnahme des DLR schließt mit der Feststellung: „Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.“

Dieser Auffassung hat sich das OVG Münster bei der von ihm durchzuführenden Abwägung angeschlossen, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für eine durch die Startbahnverlängerung bedingte erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach bestehen. Wie sich aus der Pressemitteilung des OVG Münster zu diesem Urteil ergibt, ist das OVG dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

„Die öffentlichen Interessen sind im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“

Dem ist nichts hinzuzufügen, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.

Greven 31. Mai 2010

 

 

 

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