Zur Nachhaltigkeit des menschlichen Handelns

Gedanken zum nachhaltigen Wirtschaften des Menschen

von Prof. Dieter Haubold

 

Bei der Diskussion zum Thema“Umweltschutz“ wird auch bisweilen von „ökologischer Krise“ gesprochen: „Wir haben nur diese eine Erde“, so die Argumentation. Damit ist gemeint, dass unserer Erde durch das Handeln der Menschen nicht mehr abverlangt werden darf, als sie ohne Gefahr für das Leben darauf –  regenerieren kann.

Die Erde mit ihrer Masse bzw. Materie ist Träger des Lebens. Der Mensch ist lediglich Teil des Lebens auf der Erde und von deren Ressourcen abhängig.

Nicht-materielle  Energie-Strahlung bekommt die Erde laufend von der Sonne in riesiger Menge geliefert.

Bewertung der Erneuerbaren Energien; zwei Kategorien. „EEA“ und „EEB“.

Nachhaltige Energieversorgung des Menschen lässt sich verwirklichen, wenn von dem ankommenden Energiestrom der Sonne  der zur Nutzung nötige Teil entnommen wird;  z.B.
– direkt die Wärmestrahlung nutzen mit Thermosolar-Anlagen zur Wärmegewinnung;
– direkt die Lichtstrahlung nutzen mittels Fotovoltaik-Anlagen („Solarzellen“)  zur Erzeugung elektrischer Energie („Strom“);
– indirekte Nutzung der jetzt einstrahlenden Energie. Diese ruft in der irdischen  Lufthülle  und in den Gewässern  – entsprechend dem Umlauf der Erde um die Sonne und der Erddrehung selbst  physikalische Veränderungen und Bewegungen hervor.
Aus der Bewegungsenergie von Luft und Wasser wird in Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken  elektrischer Strom erzeugt.

Diese drei Arten der „Erneuerbaren Energien“  zeichnet aus, dass sie keine Stoffeinsätze (“ Input“) für den Betrieb brauchen, und dass keine chemischen Reaktionen ablaufen, bei denen neue Stoffe entstehen. Man kann sie als „Erneuerbare Energie“ höchster Qualität bezeichnen: „EEKategorie A“.

Im Gegensatz dazu arbeiten Biogasanlagen (als „Erneuerbare Energie“) mit großen Stoffdurchsätzen, wobei durch (bio)chemische Prozesse  der Eingangsstoff in andere Stoffe umgewandelt wird. Hinzu kommt beträchtlicher Aufwand an Energie und materiellen Ressourcen , um die eingesetzten Massen zu transportieren, zu behandeln, zu erwärmen, zu bewegen, etc.  Dies geschieht nicht umweltneutral. Noch stärker sind die Schäden an Umwelt, Klima, Natur und Landschaft, Grundwasser sowie für die Biodiversität, wenn für die Biogaserzeugung  außer Reststoffen, die ohnehin anfallen, extra Substanz durch landwirtschaftlichen Anbau erzeugt wird (mit Verwendung von Mineraldünger, Bioziden, sowie mit Emissionen in Wasser und Luft). Darum gehören Biogasanlagen nur zu  „EEKategorie B“-

Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien von  „Erneuerbarer Energieerzeugung“, einmal ohne, das andere Mal mit  Stoffdurchsatz und  Umwandlung, wird besonders deutlich in Anbetracht des  „Zweiten Gesetzes der Ökologie“   nach Barry Commoner, 1971
„Alles muss irgendwo bleiben“.

Die heutige Art des Wirtschaftens, besonders in den Industriestaaten, ist nicht nachhaltig: große Aufmerksamkeit und Anstrengung gilt dem Herbeischaffen der notwendigen Rohstoffe  und der Erzeugung des (verkäuflichen) Produkts. Gedanken über den Verbleib der Abfall- und Reststoffe sind lästig. Anstrengungen für deren schadlose „Beseitigung“ und  für die Vermeidung aller schädigenden Emissionen   unterbleiben, weil sie „unprofitabel“ sind. Ein angemessener Preis für die Ausnutzung der Naturgüter wird nicht bezahlt.  Es herrscht das Prinzip der Ausbeutung: sowohl der Anderen  (Menschen, Marktteilnehmer, Völker, . . .), soweit sie sich nicht wehren (können), als auch der Allgemeingüter (Boden, Wasser. Luft, die belebte Natur, . . .), die   nach der heute noch üblichen Rechtsauffassung   wehrlos  und (fast) grenzenlos ausbeutbar sind.

Fazit: Diese Ideologie des Denkens und Wirtschaftens schädigt und zerstört das Lebensgefüge auf der Erde, von dem auch der Mensch abhängig ist, und ist somit für die Menschheit tödlich.

Im Mai 2013

Dieter Haubold

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