Umweltpolitik

Presseerklärung zur Landeskonferenz der Anti-Atomkraft-Initiativen

 Am Samstag, 21.01., hat in Oberhausen die Landeskonferenz der Anti-Atomkraft-Initiativen in NRW getagt.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die drohenden Castortransporte aus dem Atom-Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus, die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Atommüll-Konditionierungsanlage der GNS in Duisburg.

In einem gemeinsamen Aufruf riefen alle Beteiligten zum Widerstand gegen den unsinnigen und gefährlichen Atommülltourismus durch NRW auf.

lesen Sie die Pressemitteilung:

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18. Dezember: Auftaktdemo in Ahaus

Atomkraftgegner rufen bundesweit zu Protesten auf:

152 West-Castoren sollen von Jülich nach Ahaus rollen

-      „Bundesregierung handelt verantwortungslos“

-     wir rufen gemeinsam für Sonntag, 18. Dezember, um 14 Uhr

zu einer Demonstration vor dem Atommülllager in Ahaus auf.

 

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Gefahren des Fracking

Die Firma Exxon plant in Nordwalde, im Wassereinzugsbereich Hollingen der Stadtwerke nach Erdgas  – unkonventionellem Erdags – zu bohren

Experten warnen vor Risiken bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas

Im Bundestag debattierte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 21.11.2011 über das umstrittene Fracking.

Jörn Krüger, der als Vertreter der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren“  Nordwalde als Experte eingeladen war und  Dirk Jansen als Vertreter des BUND sprachen sich für mehr Bürgerbeteiligung und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen aus.

weitere Informationen:

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ECC-Cup: hier werden Sie Europameister

Mit Energiesparen Europameister beim ECC-Cup werden!

Kommen Sie und machen Sie mit bei einem interessanten europaweiten Wettkampf und tragen Sie dazu bei, dass wir in Europa die Meisterschaft erringen.

Der European Citizens Climate Cup – kurz ECC-Cup – läuft und jeder sollte mitmachen!

 

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Anti-Atom Kundgebung am 06. November in Gronau

Aufruf zur Teilnahme an einer Jubiläums-Kundgebung vor der Uran­anreicherungsanlage (UAA, Röntgenstraße 4) in Gronau am 6. November 2011, 15.00 – 16.00 Uhr

Die Kundgebung richtet sich gegen die Urananreiche­rungsanlage und soll die Forderung nach der sofortigen Stilllegung aller Atomanla­gen unterstreichen. Daran sollten möglichst viele Mitbürgerinnen und Mit­bürger teilnehmen. Vorgesehen sind Kundgebungsreden, Saxo­phon-mu­sik (live) sowie Kaffee und Kuchen der VolXküche.

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Aspekte gegen den Ausbau des Flughafens FMO Münster/Osnabrück

Die Bürgerinitiative wendet sich gegen einen “faulen” Kompromiss zwischen FMO Betreibergesellschaft und NABU.

Auch wir meinen, dass der EltingsMühlenbach ein intaktes Fließgewässer ist (der intakteste Seitenbach der Ems im Kreis Steinfurt, besser als Vechte und Gauxbach),        so beherbergt er u.a. das Bachneunauge.                                                                              Kann man einfach so einen Bach verlegen ohne die Ökologie zu zerstören?                      Wir können einer Bachverlegung nicht zustimmen, denn mit einem dermaßen intensiven Eingriff kann der Gewässerflora und -fauna auch mit Ausgleichsmaßnahmen nicht abgeholfen werden! Es wäre ein vermeidbarer Eingriff!

Die Pressemitteilung der BI finden Sie auf unserer Seite Umweltpolitik / FMO

 

Pressemitteilung der BI

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven steht dem angekündigten Kompromiss zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW hinsichtlich eines verkürzten Ausbaus der Startbahn von jetzt 2.170 m auf möglicherweise 3.000 m ablehnend gegenüber.

Der Flughafen in Düsseldorf hat eine Startbahnlänge von 3.000 m. Eine derartige Startbahn ist für Interkontflüge geeignet. Sie ist am FMO überflüssig, stellt die BI in ihrer Pressemitteilung fest. Hierzu weist die BI auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 31.05.2011 (Aktenzeichen 20 D 80/05.AK, nachzulesen unter www.nrwe.de) hin. Danach besteht „auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“

Da dieses Urteil auf der fundierten gutachterlichen Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft-und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011 beruht (nachzulesen auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW), geht die BI geht davon aus, dass das Landesverkehrsministerium auch unter Zuhilfenahme der FMO-GmbH nicht in der Lage ist, den vom OVG Münster in diesem Urteil für rechtswidrig erklärten Planfeststellungsbeschluss von Dezember 2004 für eine Interkontbahnlänge von 3.600 m entsprechend in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss nachzubessern. Dafür fehlen nach Meinung der BI fundierte Gegengutachten, die einen Bedarf für einen Interkontflugverkehr am FMO belegen.

Warum hält dann die FMO-GmbH trotz des gerichtlich festgestellten fehlenden Bedarfs für einen Interkontflugverkehr am FMO weiterhin an dem Plan fest, am FMO eine Interkont-Startbahn von 3.000m zu bauen fest? Da eine Interkont-Startbahn für Passagierverkehr nicht erforderlich ist, drängt sich der Schluss auf, dass es der FMO-GmbH nur darum geht, am FMO die Möglichkeit zu schaffen, ein Interkont-Frachtflugdrehkreuz aufzubauen. Hierfür spricht auch, dass die FMO-GmbH in den letzten Jahren immer deutlicher auf die von ihr befürwortete Option der deutlichen Ausweitung des Frachtflugverkehrs am FMO hingewiesen hat, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.

 

Greven im September 2011

Bürgerinitiative

gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V.,Greven

 

 

 

URENCO stilllegen!

Die URENCO  Urananreicherungsanlage muss sofort still gelegt werden, dass ist eine der Kernforderungen des BUND und sämtlicher Umweltverbände.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der BBU:

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Einige Emsdettener Alltagsmenschen

Mahnwache in Emsdetten 
wir haben noch weitere Alltagsmenschen: Weiterlesen

31. Mai 2011 Urteil FMO

Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück vorerst gestoppt

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit am 31. Mai 2011 verkündeten Urteil der Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Planfeststellungsbeschluss des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums vom 28. Dezember 2004, mit dem die Verlängerung der Start- und Landebahn des internationalen Verkehrsflughafens Münster/Osnabrück (FMO) von 2.170 m auf 3.600 m zugelassen worden ist, weitgehend stattgegeben.

Der Planfeststellungsbeschluss ist aufgrund von Mängeln rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. Eine Verlängerung der Start- und Landebahn kommt damit vorerst nicht in Betracht. Allerdings ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses in einem sogenannten ergänzenden Verfahren zu heilen.

Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt:

Das Ausbauvorhaben beeinträchtige das Europäische Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Eltingmühlenbach erheblich. Bei dieser Sachlage hätte das Vorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss nur zugelassen werden dürfen, wenn für das Vorhaben streitende zwingende öffentliche Interessen bestünden, die höher zu gewichten seien als die entgegenstehenden Naturschutzinteressen. Nach der insoweit erforderlichen bipolaren Abwägung könne kein Überwiegen der öffentlichen Interessen festgestellt werden. Die öffentlichen Interessen seien im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden könne. Die Naturschutzinteressen seien ebenfalls nicht fehlerfrei bewertet worden. Die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses trage nicht die Einschätzung, die Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps 3260 (Tieflandbach) und der Art Bachneunauge lägen am unteren Rand der Erheblichkeit. Auf eine mögliche Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps *91E0 (Auenwald) durch eine Zerschneidungswirkung könne sich der Naturschutzbund demgegenüber nicht berufen, weil seine jetzt insoweit vorgetragenen Einwände erst im Klageverfahren und damit zu spät vorgebracht worden seien. Zudem sei eine relevante Betroffenheit nicht hinreichend erkennbar. Beeinträchtigungen von Fledermäusen unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes habe der Naturschutzbund nicht ausreichend dargelegt.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

 

Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK

 

31. Mai 2011

Mahnwache am Montag

An jedem Montag im Mai 2011

fanden am Morgentau-Brunnen

in Emsdetten unsere

Anti-Atom-Mahnwachen statt.

 

Unsere Berichte von den eindrucksvollen Demonstrationen finden Sie auf unseren Seiten  “Berichte”   bzw.   “Umwelt/Atomenergie”

lesen Sie dort weiter:

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OVG Entscheidung zum FMO

Kein weiterer Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück!

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Urteil vom 31.05.2011 (Az: 20 D 80/05.AK). Das OVG Münster hat darin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW aus dem Jahr 2004 hinsichtlich der geplanten Verlängerung der Startbahn am FMO von 2.170 m auf insgesamt 3.600 m rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.

Entscheidend für das für den Landesverband NRW des NABU positive Urteil dürfte nach Meinung der BI die 60-seitige Stellungnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln gewesen sein. Dieses hat sich sehr intensiv mit den in verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen enthaltenen Prognosen des Instituts für Verkehrswissenschaften in Münster (IVM) aus den Jahren 1996,2001,2005,2010 und 2011 auseinander gesetzt und geprüft, ob diese für die FMO-GmbH sehr optimistischen Prognosen realistisch sind. Das ist nicht der Fall.

Die Stellungnahme des DLR schließt mit der Feststellung: „Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.“

Dieser Auffassung hat sich das OVG Münster bei der von ihm durchzuführenden Abwägung angeschlossen, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für eine durch die Startbahnverlängerung bedingte erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach bestehen. Wie sich aus der Pressemitteilung des OVG Münster zu diesem Urteil ergibt, ist das OVG dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

„Die öffentlichen Interessen sind im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“

Dem ist nichts hinzuzufügen, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.

Greven 31. Mai 2010

 

 

 

28. Mai 2011 Anti-Atom-Demo in Münster

160.000 Menschen demonstrieren in über 20 Städten für den sofortigen Atomausstieg

Erstmals in der Geschichte der Anti-Atombewegung demonstrierten heute unter dem Motto “Atomkraft – Schluss!” gleichzeitig in über 20 Städten insgesamt 160.000 Menschen für ein schnelles Ende der Atomkraft. In der Hauptstadt zogen 25.000 Atomkraftgegner vor die CDU-Zentrale und forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, ohne jede Verzögerung das Ende der Atomenergienutzung in Deutschland durchzusetzen.

In Münster sind mehr als 7.000 Atomkraftgegner auf  die Straße gegangen, um unsere Forderung für einen sofortigen Atomausstieg zu unterstreichen.

 

 

 

Unsere Forderung: Ohne “wenn  und aber” ein sofortiges Ende für

- AKW-EMSLAND in Lingen

- Urananreicherungsanlage URENCO in Gronau

- Zwischenlager AHAUS

“Der bundesweite Protest ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Großteil der Bevölkerung die Atomenergie strikt ablehnt und eine schnelle Energiewende fordert.  Diesen Willen darf die Bundesregierung bei ihren bevorstehenden Entscheidungen zum Atomausstieg nicht ignorieren. Am Ende des AKW-Moratoriums muß das sofortige Ende der Atomkraft ohne Wenn und Aber stehen. Der Gau von Fukushima und die Tatsache, dass auch die deutsche Reaktorsicherheitskommission kein einziges AKW hierzulande für sicher halte, läßt keine andere Entscheidung zu.”

28. Mai 2011

BUND KG Steinfurt

 

09. Mai 2010 Mahnwache in Emsdetten

Diesmal  nehmen rund 100 Menschen an der Mahnwache hier am Morgentaubrunnen in Emsdetten teil.

Wir werden im Mai die Mahnwachen fortsetzen und den Protest in der Öffentlichkeit weiter sichtbar machen. Gleichzeitig wollen wir zum nächsten Höhepunkt am 28.5. zur Anti-Atomdemonstration nach Münster mobilisieren.

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Wichtig: Montag 09. Mai 2011 Mahnwache in Emsdetten

Flagge zeigen,

machen Sie Ihre politische Meinung deutlich!

Kein weiter so mit der Atomenergie!

 

Kommen Sie zur Mahnwache

18:00 Uhr am Morgentaubrunnen

in Emsdetten