Regionalplan Münsterland

 

Zur Neuaufstellung des Regionalplans Münsterland:

ein Trauerspiel in mehreren Akten

Region MünsterlandDie Neufassung des „Regionalplans Münsterland“, der den alten Gebietsentwicklungsplan ablösen soll, ist inzwischen beschlossene Sache. Nach zwei Jahren Beratung, soll der erste Teil noch in diesem Jahr durch den Regionalrat verabschiedet werden.

 

Ein Regionalplan regelt die Raumplanung,

er dient dabei gleichzeitig als Landschaftsrahmenplan und macht den Kreisen und Städten Vorgaben für ihre Landschaftsplanung. Kurz gesagt: er legt die allgemeinen Siedlungsbereiche, Industrieflächen, Abgrabungsstandorte, Windkraft-Konzentrationszonen und Bereiche für den Schutz der Natur sowie Landschaftsschutzgebiete fest.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzverbände hat sich das ganze Verfahren zu einem Trauerspiel entwickelt, da dabei die wesentlichen Bedenken und Anregungen der Verbände vom Tisch gewischt werden. Dem ungezügelte Flächenverbrauch wird auch mit dem neuen Regionalplan kein Einhalt geboten, da vor allem wesentliche Bereiche für den Schutz der Natur drastisch reduziert werden. In Anbetracht der auch im Kreis Steinfurt völlig aus dem Ruder gelaufenen Entwicklung in der Massentierhaltung und auch durch die massive Zunahme an Agro-Gasanlagen, wird es auf der Basis eines solchen Regionalplans keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr hin zu naturnäheren Bereichen geben. Das Artensterben in unserer Agrarlandschaft wird damit nicht gebremst, sondern weiter gefördert.

Wir befürchten, dass sich die ehemalige Parklandschaft des Münsterlandes in großen Teilen zu einer extrem naturfernen Agrarsteppe weiterentwickeln wird. Als Alibi werden einige Blühstreifen und Lerchenfenster bleiben, aber auf Feldlerche und Kiebitz müssen wir wohl verzichten. Die Ziele zum Erhalt der Biodiversität, die die Bundesregierung 2010 ausgerufen hatte, werden hiermit wohl zu Grabe getragen.

Ob die rechtliche Prüfung noch weiterhelfen kann, dieses Desaster für das Münsterland abzumildern, bleibt fraglich.

Anmerkung: Nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH haben die Naturschutzverbände möglicherweise ein Klagerecht gegen den irgendwann in 2014 wahrscheinlich rechtskräftig werdenden Regionalplan. Dies muss aber noch geprüft werden.
BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz – Kreisgruppe Steinfurt

Friedel Hesseling

03. November 2013

Hinweis: lesen Sie weiter

Zur Neuaufstellung des Regionalplans Münsterland aus Sicht des Naturschutzes

Die Stellungnahme der Umweltverbände, von Dr. Michael Harengerd

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