28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emsdetten
Bebauungsplan Nr. 57a "Lerchenfeld"
Stellungnahme der Umweltverbände in Emsdetten
Empfänger:
Stadt Emsdetten
Der Stadtdirektor-
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es wird begrüßt, dass das städtebauliche Konzept als einen Ansatz hat, ökologische Standards zu berücksichtigen.
Erhalt von wertvollem Baumbestand:
Neben dem Waldstück im süd-westlichen Teil befinden sich im Plangebiet eine Anzahl älterer Bäume und auch Baumgruppen, die unter die Baumschutzsatzung fallen würden,
z.B. entlang dem Fließgewässer "Wasserlauf 1225" u.a.
weiterhin wird das Gebiet durch Wallhecken durchzogen, die in den letzten Jahren leider größtenteils verschwunden sind
diese Bäume erscheinen uns erhaltenswert, wie wir auch die Rekultivierung der Wallhecke befürworten, da diese Maßnahmen dem Makroklima des Baugebiet förderlich sein werden.
Verkehrsanbindung:
Wir empfehlen auch eine verkehrliche Erschließung des Gebietes über die Nordwalder Straße vorzunehmen, da es wahrscheinlich sein wird, dass einige zukünftige Bewohner des Gebietes auswärts arbeiten werden und über die Nordwalder Str. schnell die in Planung befindliche Westumgehung erreichen könnten, ohne andere Wohn- und Sammelstraßen zu belasten.
Um einer Überlastung der Straße "Lerchenfeld" in den Hauptverkehrszeiten entgegenzuwirken, sollte auch diese Straße verkehrsberuhigt werden durch Verkehrleitmaßnahmen, Verkehrsinseln und ggfls durch Ausbildung kleinerer Kreisverkehre an den Haupteinmündungen.
Verkehrsführung im Baugebiet:
Auch die Hauptsammelstraßen sollten verkehrsberuhigt ausgelegt werden.
Zudem sollte es verkehrsfreie Zonen in den Nebenstraßen geben (Spielstraßen),
Angebot von autofreien Wohnen durch zentrale Stellplätze bzw. Sammelparkplätze.
Verkehrsfreie Plätze / Spielplätze:
Freiräume mit Baumgruppen und Stadtmöbeln sollten als kleine nachbarschaftliche Plätze ausgebildet werden, die z.B. neben den Spielplätzen liegen sollten.
Denn es gibt zwar einen großen zentralen Spielplatz an der Hl. Geist Kirche, aber zudem sollten kleinere Spiel-, Betätigungs-, Abenteuer- und unterschiedliche Erlebnisspielplätze eingerichtet werden, wo sich unsere zukünftigen kleinen Mitbürger austoben können, ohne sich der Aufsicht der Erziehenden zu entziehen. Dies dienen dann gleichzeitig als Kommunikationsbereiche von jung und Alt.
Schutz der Fließgewässer:
Herzbach und Wasserlauf 1225 sollten frei mäandern, auch die Uferrandstreifen sollten ausreichend breit und uneingeschränkt natürlich gestaltet werden (Erlebnisbereich Natur).
Versickerung von Niederschlagswassern.
Lt. Unterlagen ist das Gebiet geeignet, Regenwässer innerhalb des Gebietes versickern zu lassen; daher sollten z.B. offen Straßengräben die Niederschläge in die Bäche ableiten (wasserdurchlässige Kopfsteinpflasterrinnen statt Verrohrung und Versiegelung).
Auf eine Verrohrung der Regenwassergräben sollte grundsätzlich verzichtet werden, als Referenz sei angemerkt, dass die Stadt Freiburg im Stadtteil Vauban mit solcher Maßnahme gute Erfahrungen gemacht hat.
Zudem bringt diese Maßnahme auch eine Verbesserung der Luftqualität im Milieu.
Für Baugrundstücke ab einer Größe von <250 qm sollte zur Auflage gemacht werden, dass ein wesentlicher Teil der Niederschläge dortselbst versickern kann.
Der Wasserlauf 1225 wurde bereits in der Vergangenheit als kleineres Regenrückhaltebecken ausgelegt, dieses sollte weiterhin als offene Wasserfläche entsprechend dem höheren Zulauf ausgelegt werden, um saisonale Hochwässer im Unterlauf des Herzbachs entgegenzuwirken.
Bauleitplanung:
Die freie Bauausführung sollte zu Gunsten ökologischer Belange eingeschränkt werden, so sollten z.B. die Giebelausrichtung der Objekte grundsätzlich in Ost/West sein, damit sämtliche Häuser mit Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen ausstattbar werden.
ÖPNV:
Das Baugebiet sollte durch weitere Haltepunkte an das Bus und Sammeltaxinetz angebunden werden.
gez. für die Umweltverbände
F.Hesseling
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