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Fasanensterben

 

Reines Schießobjekt

 


„Wahrscheinlich wars das Wetter“ vom 24. April:

 

 

Dem nicht jagdlich motivierten Leser sei versichert, dass der Erhalt des ausschließlich aus jagdlichen Gründen eingebürgerten Jagdfasans für den Naturschutz nur von untergeordneter Bedeutung ist.

 

Der aus Asien stammende Fasan ist nicht an die hiesigen Witterungs- und Lebens-bedingungen angepasst und ohne die massive Niederwildhege, was nicht nur ganzjähriges Füttern, sondern auch das intensive Bejagen von Beutegreifern bedeutet, in unseren Breiten nicht überlebensfähig.

 

Wenn der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Pieper feststellt, dass ohne Fasanen eine Menge Jagden im Herbst abgesetzt werden müssen, unterstreicht er damit die Bedeutung dieses Hühnervogels als Schießobjekt.

 

Dies ist mit dem Naturschutzgedanken nicht vereinbar.

Zur Sicherung der herbstlichen Gesellschaftsjagden hat der Gesetzgeber die Sorgen der Jäger erkannt und ihnen das Freilassen von Wild zur Jagdausübung 1 § 19 BundesJagdgesetz) gestattet. Der Wunsch nach mehr Fasanen zum Schießen wird über Fasanerien befriedigt.

Die nicht an Freiheit gewöhnten und hier in der Regel auch nicht überlebensfähigen Volierenvögel werden Jagdgesetz konform ausgelassen, um dann geschossen zu werden.


Die doppelte Moral weiter Teile der Jägerschaft offenbart sich vollends, wenn man um die im § 29 Abs. 1 (BJG) genannten Schadwildarten weiß.

lm Gegensatz zu den oft beklagten und gelegentlich auch illegal bejagten Raben- und Greifvögeln, ist der Fasan hier als Schadwildart benannt. Warum eine auch aus Steuermitteln finanzierte Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung an der Verbesserung der Brut- und Aufzuchtbedingungen für eine gesetzlich benannte Schadwildart forscht, ist der nicht jagenden aber zahlenden Bevölkerung schwer zu vermitteln.


Das ökologische Verständnis vieler Jäger ist eben doch zweckgebunden. Es zielt darauf ab den Abschuss einer möglichst großen Anzahl von Tieren sicher zustellen. Die dazu erforderliche umfangreiche Manipulation der Natur wird billigend in Kauf genemmen.

Können Verfechter dieser unvernünftigen Ansichten Anwälte der Natur sein?

Wohl kaum.

 

Steinfurt, den 26. April 2009
Gisbert Lütke

 
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