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Stellungnahme

der BUND-Gruppe Altenberge

Zweifel an Fachkompetenz

„Einige der Äußerungen von Kreisstraßenbauamtsleiter Selker können von uns nicht unwidersprochen hingenommen werden.

„So wie es jetzt abläuft, ist es von uns im Herbst angekündigt worden."

- Die Naturschutzverbände, die laut Bundesnaturschutzgesetz § 29 an Planfeststellungsverfahren zu beteiligen sind und ein Klagerecht haben, erfuhren erst in der Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Al­tenberge am 8. Februar 2007 von der Planänderung.

Man habe „extra" einen Biologen zugezogen, der die Arbeiten überwacht.

- Die fachliche Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen ist kein Extra, sondern zwischen uns und dem Kreis vereinbart. Der genannte Biologe, der sich uns auch als solcher vorgestellt hat, firmiert in seiner Büroadresse als Diplom- Geograph. Dies und einige seiner Äußerungen legen die Frage nahe, wie weit überhaupt seine biologische Fachkompetenz reicht.

Herr Selker geht davon aus (d.h., er vermutet!), dass Larven von Insekten schnell in den neuen Teich „einwandern“, so dass Futter für die Molche vorhanden wäre,

- Die Lebens- und Reproduktionsweise von Insekten schließt eine solche „Einwanderung" definitiv aus! Was wäre wohl stattdessen in dem bis auf weiteres weitgehend unbelebten Teich als Nah­rung für die Molche vorhan­den? Das Überleben der jetzt umgesetzten Tiere ist in kei­ner Weise gesichert.

Tiere, die bereits im (alten) Teich seien, würden abgekeschert und umgesetzt.

- Da bei derart streng geschützten Tierarten jedes ein­zelne Individuum den Schutz des Gesetzes genießt, verbie­tet sich eine solche Maßnahme wegen der unvermeidlichen Unvollständigkeit der Erfassung der Tiere, ganz davon abgesehen, dass Molch-Larven wegen ihrer Kleinheit kaum gekeschert werden könnten.

Erst wenn der Biologe „grünes Licht" gebe, über­baue man den alten Tümpel.

- Vor dem Planfeststellungsbeschluss - alternativ ggf. Abschluss eines wasserrechtlichen Genehmigungs­verfahrens - darf u. E. nie­mand „grünes Licht“ geben! Genehmigungsfähig ist die Verfüllung eines Laichgewässers überdies nur während der Landlebensphase der Amphibien, also zwischen Ende September und Anfang Februar.“

 

Altenberge, den 20. März 2007

•Erhard G. Heilmann

BUND-Gruppe Altenberge

 

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