Stellungnahme zur Neuregelung der Bioabfallbehandlung im Kreis Steinfurt
Die BUND-Kreisgruppe Steinfurt hat sich im Namen der Naturschutzverbände des Kreises erneut mit dem Thema Bioabfallverwertung beschäftigt und sich vor allem mit folgenden Aspekten auseinandergesetzt:
I. a. Fremdvergabe als Dienstleistung oder
- b. Inhousevergabe an die EGSt
II. a. Kompostierung oder
- b. Vergärung
Vorbemerkung : Folgende Überlegungen sind bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung:
die Kosten der Abfallverwertung und die Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt
die Gesamtkosten, die dem Kreis entstehen, einschließlich möglicher Querverbindungen zu anderen Bereichen wie dem Sozialressort
positive oder negative Auswirkungen auf das Klima und daraus entstehende Kosten für die Allgemeinheit
1a. Behauptungen, die für eine europaweite Ausschreibung vorgebracht werden
Behauptung 1 : „Wettbewerb senkt die Preise, also offen ausschreiben“
Dazu sagt der BUND :
Die Leistungen in Niedrigpreis-Angeboten sind nicht mit dem vergleichbar, was die EGSt realisieren möchte, folglich auch nicht die Kosten.
Das gilt auch für Sozialkosten, die bei Vergabe an einen privaten Entsorger durch den Verlust von Arbeitsplätzen, bzw. schlechte Bezahlung entstehen können; das muss auf jeden Fall durchkalkuliert werden! *
Denn bei dem Wettbewerbsargument bleibt offenbar die Verwertungstechnik unberücksichtigt. Einzig der Preis pro Gewichtstonne zählt.
Niedrigpreis-Angebote gibt es für die aerobe Kompostierung in bestehenden (nicht ausgelasteten oder abgeschriebenen) Anlagen mit ihren klimaschädlichen Emissionen von Methan und Lachgas, ihrem zusätzlichen Energiebedarf (Mietenbelüftung) und – last but not least - oft untertariflich bezahlten Mitarbeitern.
Dagegen schlägt die EGSt die Verarbeitung des Biomülls in einer modernen Vergärungsanlage mit Gasgewinnung, Stromerzeugung und (möglichst) Wärmenutzung sowie Verrottung des Gärrests vor; das senkt die Energiekosten, schont das Klima und verringert die Kompostrestmengen. Die Mitarbeiter sollen nach Tarif bezahlt werden.
*s. Anhang 1, Sozialistische Müllhaufen, Die Zeit, 21.09.06 und Anhang 2,“Die orangene Revolution“, Monitor, 18.01.07
Wenn die Firma Remondis z.B. den Zuschlag erhielte, würde sie den Bioabfall wie bisher in zwei Altanlagen in Altenberge (18 000 t/a) und in Coesfeld (27 000 t/a) aerob verarbeiten (WN, 28.10.06, Remondis umwirbt...)
Behauptung 2 : „ Der Bürger profitiert bei Privatisierung durch niedrigere Abfallgebühren“
Dazu sagt der BUND :
Die privatisierte Bioabfallverwertung im Kreis Steinfurt beweist das Gegenteil.
Denn obwohl die Biomüll-Verwertung im Kreis Steinfurt derzeit in privater Hand ist, liegen die Kosten mit 112 €/t netto weit über dem marktüblichen Preis. Eine Preisanpassung war wegen des geltenden Vertrages nicht möglich. Das ist einer der Gründe für den Vorschlag der Kreisverwaltung, diese Dienstleistung zu rekommunalisieren. Im IGW-Gutachten wird für die Verarbeitung des Biomülls auf 15 Jahre incl. dem Neubau einer Vergärungsanlage ein Preis von 80 €/t netto prognostiziert. Daraus ergibt sich gegenüber dem heutigen Preis eine Ersparnis von ca. 30% für den Gebührenhaushalt.*
*siehe dazu auch Anhang 3, Pressebericht aus Coesfeld, WN 07.12.06
Behauptung 3 : „ Der Kreis muss sich während der Vertragslaufzeit um nichts mehr kümmern.“
Dazu sagt der BUND :
Ein Vertrag mit Dritten macht unflexibel und abhängig. Preisliche Vorteile bei Vergabe verkehren sich während der Vertragslaufzeit oft ins Gegenteil.
Denn für die Zeit der Vertragsdauer hat der Kreis keinen Einfluss auf Preise (s.o.), Transportwege, Anlagenstandards, Produktqualität und Arbeitslöhne.
Werden zwischenzeitlich Vertragsänderungen nötig., muss nachverhandelt werden. Dabei muss der Auftraggeber u.U. hohe Kosten akzeptieren, um nicht vertragsbrüchig zu werden. Im Kreis Steinfurt erinnert sich manch einer an derartige Fälle.*
*siehe dazu auch Anhang 3, Pressebericht aus Coesfeld, WN 07.12.06
Behauptung 4 : „ Private Entsorgungsfirmen verfügen über das nötige Know how“.
Dazu sagt der BUND:
Große Firmen zweifellos. * Es gibt aber auch Eigenbetriebe mit hervorragender Kompetenz, z.B. die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Bei Bedarf kann die EGSt das erforderliche Know how erwerben.
* Remondis z.B. ist als das größte Abfallwirtschaftsunternehmen in der BRD marktbeherrschend, hat Niederlassungen u .Beteiligungen in 15 europäischen Staaten, China, Japan, Taiwan und Australien und erbringt Dienstleistungen für 20 Mio. Menschen; jährliche Zuwachsraten von 25%. Wo bleibt da der Wettbewerb?
Behauptung 5 : „ Der Absatz des Komposts ist Sache des Betreibers“
Dazu sagt der BUND:
Richtig.
Der Maschinenring ist zwar sehr interessiert an der Vermarktung des anfallenden Komposts, lehnt aber jedes Risiko ab. Im Klartext: Der Kreis würde über Gebühren Maklerdienste finanzieren, aber voll in der Verantwortung bleiben. Warum wird nicht die EGSt verpflichtet, den Absatz zu regeln?
1b . Argumente, die für eine Inhousevergabe an die EGSt sprechen
Argument 1 : Transparenz für Politik und Bürger
Die EGSt ist als 100% Tochter des Kreises über den Aufsichtsrat unter der Kontrolle des Kreises. Das ermöglicht Einfluss von Politik und Bürgern. Der Kreis bleibt in der Verantwortung. Das ist wichtig, denn die Abfallentsorgung ist eine Aufgabe des Öffentlichen Interesses und gehört zur Daseinsvorsorge.
Argument 2 : Es müssen keine Gewinne erzielt werden.
Nicht die Gewinnerwartungen der Gesellschafter oder Aktionäre sind für die Preisfindung entscheidend, sondern sachliche Anforderungen. Das wirkt sich positiv auf die Gebühren aus.
Argument 3 : Eine kreiseigene Planung ermöglicht eine langfristige Kostenkalkulation.
Das verspricht stabile Gebühren mit überprüfbaren Schwankungen.
Argument 4 : Auf veränderte Anforderungen kann flexibel reagiert werden.
Das geht auf direktem Wege. Es entstehen keine Preisforderungen, die nicht transparent gemacht werden können, s.o., Behauptung 3.
Argument 5 : Hoch qualifizierte Arbeitsplätze werden vor Ort geschaffen, die Investitionen bleiben im Kreis,
die Wertschöpfung auch.
Argument 6 : „Billig“ heißt nicht „preiswert“.
Der Muldental-Kreis in Brandenburg hat vor kurzem Müllsammlung und –transport privatisiert: Geringfügig niedrigeren Entsorgungskosten stehen nun höhere Sozialkosten wegen entlassener, bzw. jetzt Sozialhilfe bedürftiger Müllwerker gegenüber, die die vermeintlichen Ersparnisse übersteigen.*
Andere Kreise haben in der letzten Zeit die Abfallwirtschaft oder Teile davon rekommunalisiert: Der Rhein-Siegkreis, die Kreise Aachen und Hannover, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Hunsrück-Kreis und die Uckermark.*
*s. Anhang 2, Monitor, „Die „orangene Revolution ... “, 18.01.07
Resümee Teil 1
Die Abfallentsorgung gehört zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ihre Regelung und Durchführung liegt im öffentlichen Interesse. Klimaschutz, Arbeitsplätze und Sozialkosten stehen derzeit im Brennpunkt des Interesses. Deshalb reicht es nicht aus, die Entscheidung nur aus dem Blickwinkel von Marktinteressen und Gebührenhöhe zu fällen. Die Vergabe an den billigsten Bieter birgt Risiken, die den vordergründigen Gewinn oft schnell in Verluste verwandeln. Deshalb haben Kreise in letzter Zeit die Abfallentsorgung nach reiflicher Überlegung in die eigene Hand genommen (oder sie dort gelassen). Das Schlagwort „Privat statt Staat“ suggeriert Entlastungen auf staatlicher Seite, die nicht eintreten oder durch neue Belastungen konterkariert werden.
2a. Kompostierung
Es gibt zur Zeit große Kapazitätsüberhänge bei Kompostierungsanlagen, die Bioabfälle unter Luftzufuhr (aerob) verarbeiten. Allein die Firma Remondis verfügt über 25 solcher Anlagen.
Während des Kompostierungsprozesses werden die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas freigesetzt und der Kompostierungsprozess erfordert zusätzlich Energie, weil die Mieten belüftet werden müssen, um die Freisetzung von Methan einzudämmen. Das belastet das Klima. Es darf künftig nicht mehr offen kompostiert werden. Deshalb sind in Zukunft bei Erweiterungen oder Veränderungen der Anlagen verschärfte Anforderungen zu erfüllen.
Von Nachrüstungen wäre auch die Anlage in Altenberge betroffen (IGW-Gutachten S.8/9).
2b. Vergärung
Für eine moderne Vergärungsanlage (anaerob), mit aerober Nachrotte und BHKW spricht, dass in ihr das besonders klimaschädliche Lachgas minimiert wird und das klimaschädliche Methan nicht emittiert , sondern als Biogas gewonnen und in der Kraft-Wärme-Kopplung als Strom und Wärme nutzbar wird. Es dient damit als Ersatz für fossile Brennstoffe und wirkt sich entsprechend positiv auf die Klimabilanz aus. Die Möglichkeit, das Biogas ins öffentliche Gasnetz einzuspeisen, sollte als Option offen gehalten werden.
Resümee Teil 2
Aus Klimaschutzgründen ist der Vergärung mit Gasgewinnung und Kraft-Wärme-Koppelung der Vorzug zu geben, zumal davon ausgegangen werden muss, dass Kompostierungs-Altanlagen im Laufe der kommenden Jahre aufwendig nachgerüstet werden müssen. Damit schmilzt auch der preisliche Vorteil dahin.
Rose Heilmann
Maria Koch
Altenberge, 25.01.2007
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